⚓ KüstenKlick 69 · „Wir halten unsere Versprechen.“ (Lübeck & Küstenregion)
🚚 Umzug ab 340 € 📦 Entrümpelung ab 450 € 🛡️ Geprüfte Partnerbetriebe (§ 652 BGB) 🔒 100% Datenschutz (SSL) ⚡ Kostenlos für Endkunden

KüstenKlick69 · Rechtliches

Partner-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerbetriebe (B2B-Bedingungen).

B2B · Unternehmer-Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerbetriebe (Partner-AGB)

KüstenKlick 69 · Plattform für Vermittlung von Handwerks- & Dienstleistungsaufträgen
Inhaber: Philip Voss, Geleitweg 12d, 23569 Lübeck · Stand: Oktober 2026

Präambel

KüstenKlick 69 betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von qualifizierten Endkundenanfragen (Leads) für regionale Dienstleistungen und Handwerksgewerke in Lübeck und Norddeutschland (u.a. Umzug & Transport, Haushaltsauflösung & Entrümpelung, Haus-, Hof-, Garten- & Winterdienst sowie Fahrzeugaufbereitung/Detailing). Diese Partner-AGB regeln die vertraglichen Grundlagen zwischen KüstenKlick 69 und den registrierten Partnerbetrieben (nachfolgend „Partner“).

§ 1 Geltungsbereich (Ausschließliche B2B-Geltung)

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) werden ausdrücklich nicht als Partner zugelassen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KüstenKlick 69 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Rolle von KüstenKlick 69: Reiner Nachweismakler (§ 652 BGB)

(1) Trennungsprinzip: KüstenKlick 69 vermittelt Anfragen von privaten und gewerblichen Endkunden ausschließlich als Nachweis- und Vermittlungsmakler gemäß § 652 ff. BGB. KüstenKlick 69 tritt zu keinem Zeitpunkt als ausführender Werk- oder Dienstleistungsunternehmer auf.

(2) Der verbindliche Hauptvertrag über die handwerkliche, logistische oder pflegende Leistung kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem jeweiligen Endkunden und dem Partnerbetrieb zustande. Vertragsschluss, Preisfestlegung vor Ort, Rechnungsstellung, Durchführung und Gewährleistung erfolgen vollumfänglich im direkten Verhältnis zwischen Endkunde und Partner.

(3) KüstenKlick 69 übernimmt keine Erfolgs- oder Ausfallgarantie für das tatsächliche Zustandekommen eines Hauptvertrages, den Zahlungseingang oder die Bonität des Endkunden.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen & Pflichtversicherungen des Partners

(1) Zur Gewährleistung eines einheitlich hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Kunden setzt die Aufnahme und Aufrechterhaltung des Zugangs zum Partner-Cockpit folgende verbindliche Nachweise voraus:

  • Gewerbeanmeldung: Nachweis einer ordnungsgemäßen, aktiven Gewerbeanmeldung (inkl. Handwerkskarte, sofern das Gewerk zulassungspflichtig ist).
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
  • Güterschadenhaftung (§ 451g HGB): Bei Tätigkeiten im Gewerk Umzug & Transport der zwingende Nachweis der gesetzlichen Transport- und Güterschadenhaftpflichtversicherung (mindestens 620 € je Kubikmeter Laderaum).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Bei Entrümpelungen und Räumungen die Verpflichtung zur lückenlos fach- und umweltgerechten Entsorgung ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe mit Entsorgungsnachweis.
  • Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB): Bei Winterdienst-Aufträgen die ausdrückliche vertragliche Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen gemäß der Straßenreinigungssatzung der zuständigen Kommune (z. B. Hansestadt Lübeck: Räumung und abstumpfendes Streuen werktags bis 7:00 Uhr morgens).

(2) Erlischt eine der vorgenannten Versicherungen oder Berechtigungen, ist der Partner verpflichtet, KüstenKlick 69 hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Partnerzugang wird in diesem Fall bis zur Nachweiserbringung gesperrt.

§ 4 Lead-Routing, Annahme & Blitz-Reaktionszeiten

(1) Berechtigte Partner erhalten über das Partner-Cockpit (PWA unter app.kuestenklick69.de/partner/) Zugriff auf freie Kundenanfragen.

(2) Reaktionsgebot: Der Partner verpflichtet sich, angenommene Leads zügig zu bearbeiten und binnen maximal 60 Minuten (bei Eil- oder Blitzanfragen vorzugsweise binnen 15 Minuten) telefonisch oder per Nachricht mit dem Interessenten in Kontakt zu treten.

(3) Partner mit konstant schnellen Reaktionszeiten und positiven Kundenrückmeldungen qualifizieren sich für das System-Ranking und erhalten Leads bevorzugt zur Prüfung.

§ 5 Vergütung & Kleinunternehmerstatus (§ 19 UStG)

(1) Für die erfolgreiche Vermittlung oder Bereitstellung von Leads fällt eine Vermittlungsprovision gemäß der jeweils im Partner-Cockpit gültigen Preistabelle an.

Rechtlicher Hinweis gem. § 19 UStG:
Der Plattformbetreiber Philip Voss (KüstenKlick 69) ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG. Auf die Vermittlungsgebühren und Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Partnerkonto ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt ist.

§ 6 Haftungsausschluss & Freistellung im Innenverhältnis

(1) KüstenKlick 69 haftet für vertragliche oder deliktische Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KüstenKlick 69 nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(2) Ausschluss von Gewährleistung für Handwerksleistungen: KüstenKlick 69 haftet in keinem Fall für Pflichtverletzungen, Mängel, Verzögerungen, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden oder sonstige Nachteile, die aus der Durchführung oder Nichtdurchführung des zwischen Partner und Endkunde geschlossenen Vertrages resultieren.

(3) Freistellung: Der Partner stellt KüstenKlick 69 im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen und Klagen Dritter (insbesondere von Endkunden) vollumfänglich frei, die im Zusammenhang mit den vom Partner ausgeführten Leistungen gegen KüstenKlick 69 erhoben werden. Dies umfasst auch die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Datenschutz (DSGVO) & Vertraulichkeit

(1) Der Partner verpflichtet sich, die im Rahmen der Lead-Vermittlung übermittelten personenbezogenen Daten der Endkunden streng vertraulich und ausschließlich im Einklang mit der DSGVO sowie dem BDSG zu verarbeiten.

(2) Zweckbindung: Die Kundendaten dürfen ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung, Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung des konkreten vermittelten Auftrags verwendet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Jede Weitergabe an Dritte oder werbliche Nachnutzung ohne ausdrückliche Einwilligung des Endkunden ist untersagt.

(3) Der Partner hält angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen gem. Art. 32 DSGVO vor.

§ 8 Laufzeit, Kündigung & Sperre

(1) Die Partnerschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Verlust oder Wegfall des gesetzlichen oder vereinbarten Versicherungsschutzes;
  • wiederholten berechtigten Kundenbeschwerden über grobe handwerkliche Schlechtleistung;
  • Verletzung von Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten;
  • Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).

§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von KüstenKlick 69 in Lübeck.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Partner-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

KüstenKlick 69 · Inhaber: Philip Voss · Geleitweg 12d, 23569 Lübeck
Mobil / Tel.: +49 1556 6841593 · E-Mail: kontakt@kuestenklick69.de · Web: https://kuestenklick69.de
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